Arbeitnehmerüberlassung GmbH Gesellschafter
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo Community, zum folgenden geplanten Vorgehen hätte ich gern die fundierte Einschätzung eines Arbeitsrechtsexperten. Ausgangssituation: - Die GmbH „G" mit Geschäftszweck: Beratung für Software und IT-Projekte, Personalvermittlung, Verwaltung eig. Vermögens - ich selbst bin Mehrheitsgesellschafter mit 66,66% und alleiniger Geschäftsführer (GS/GF) - restliche Anteile werden von einer befreundeten UG gehalten (im hier vorliegenden Kontext wahrscheinlich nicht relevant) - als Gesellschafter-Geschäftsführer bin ich selbständig Auslöser: - Seit 2013 bin ich über die G im Rahmen von Dienstverträgen (!)