Änderung des Arbeitsvertrages - kann der AG einseitig eine Befristung vornehmen?
vom 20.1.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Am 18.1.07 (also nach Ablauf der Probezeit) wurde mir von meinen Arbeitgebern eröffnet, dass sie sich überlegen, ob sie mir einen neuen Vertrag geben, der dann erstmal auf ein Jahr befristet sei, weil es ja doch gewisse Reibungspunkte gegeben hätte.