Hallo, ich habe folgende Frage: Gemäß meines Arbeitsvertrages (befristet, 01.10.2020 - 31.12.2022) richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 30 TV-L. ... Wie sieht es allerdings aus, sollte ich meinen Arbeitsvertrag zwischen dem 19. und 30.09. kündigen? Gilt dann trotzdem noch eine sechswöchige Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende (dann 30.11.2022), da zum Zeitpunkt des Kündigung das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre besteht oder greift dies so nicht mehr, da sechs Wochen vor dem 30.11., also am 19.10., das Arbeitsverhältnis bereits mehr als zwei Jahre andauern und dann die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen würde, d.h. wirksam werden der Kündigung zum 31.12.2022.