Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsanspruch nach Kündigung
vom 11.11.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Hallo, ich wurde nach einer Kündigung in der Probezeit von der Arbeit freigstellt (nach vier Monaten Betriebszugehörigkeit). Dazu wurde mir eine Vereinbarung übergeben, in der es heisst: Herr XX wird mit beidseitiger Unterzeichnung von dieser Vereinbarung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und sonstiger Ansprüche auf Freizeitgewährung und Fortzahlung der Arbeitsvergütung freigestellt.