Zusatzvereinbarung / Änderung Arbeitsvertrag / Arbeitnehmerüberlassung
vom 1.6.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Ich arbeite seit dem 10.07.2019 in der Arbeitnehmerüberlassung (Pflege). Mein Arbeitsvertrag enthält unter 5. Vergütung (5) folgendes: Sämtliche Erhöhungen Ihres Arbeitsentgeltes, sei es durch gesetzliche oder vertragliche Equal Pay Ansprüche - auch rückwirkende - einsatzbezogene Zuschläge, Tariflohnerhöhungen, Zahlungen nach Branchenzuschlagstarifverträgen, Jahressonderzahlungen, Tarifwechsel, tarifliche Sonderzahlungen, eine Höhergruppierung bei gleichbleibender oder veränderter Tätigkeit oder durch eine Verkürzung der Arbeitszeit, sowie sonstige zusätzlichen Ansprüche rechnen wir in voller Höhe auf übertarifliche Leistungen und Zahlungen an.