Nichterfüllung des Vertrages Sofern der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist auflöst, die Arbeit vertragswidrig zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aufnimmt oder bei fristgerechter Kündigung vertragswidrig keine Arbeitsleistung mehr erbringt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des auf die Mindestkündigungsfrist entfallenden Bruttoentgelts, höchstens jedoch in Höhe einer Bruttomonatsvergütung, fällig. ... Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Schluss des Kalendermonats gekündigt werden. (...) Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.