Urlaub in der Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk / München
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem und bitte um schnelle Hilfe: Ich bin seit genau einem Jahr über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und habe jetzt die Kündigung bekommen, weil meine Zeitarbeitsfirma keinen neuen Einsatz für mich hat. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, wie sieht es mit meinem Resturlaub von 12 Tagen und meinen Überstunden aus? Bin ich verpflichtet, meinen Urlaub, Überstunden in der Kündigungsfrist zu nehmen oder muß dieser mir extra gewährt bzw. ausgezahlt werden, daß heißt habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist plus 12 Tage Urlaub plus Überstunden?