MINUSSTUNDEN nacharbeiten wg. CORONA
vom 29.7.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Im Arbeitsvertrag steht zum Thema Arbeitszeit-Erfassungskonto: - "Das Zeitguthaben darf maximal 150 Std. und eine Zeitschuld max. 100 Std. betragen." - "Für den AN wird ein entsprechendes A.