Widerspruch in Aufhebungsvertrag vs Arbeitsbescheinigung bez. unumgängl. Kündigung
vom 13.2.2018
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Nun erhalte ich in diesen Tagen die Arbeitsbescheinigung nach §312, welche unter Punkt 5.1 zur Frage "Bei Lösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag" folgende Aussage macht: "Der Arbeitgeber hätte das Arbeitsverhältnis gekündigt: NEIN" Das Unternehmen erläuterte mir, dass es im Vertrag noch eine sehr wohlwollende Formulierung im Sinne des Mitarbeiters verwenden wollte und nun bei dem formalen Dokument bevorzuge besonders korrekt vorzugehen. Meinen Wunsch auf Änderung des Formulars gemäß der Angaben im Aufhebungsvertrag wurde nicht entsprochen, wegen Bedenken vor Rückfragen der Arbeitsagentur. Meine Frage: Gibt es eine realistische Chance auf Durchsetzung der Änderung des Formulars gemäß dem verbindlich abgeschlossenen und auch inzwischen umgesetzten Aufhebungsvertrages?