Überstunden mit Gehalt abgegolten
vom 27.4.2012
33 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im Arbeitsvertrag heißt es: Grundsätzlich gilt die betriebsübliche Arbeitszeit (40 Stunden/ Woche). Der Mitarbeiter verpflichtet sich aber, soweit erforderlich und zumutbar ohne zusätzliche Vergütung über die betriebliche Arbeitszeit hinaus tätig zu werden. -------- -Ich befinde mich zurzeit in den Vertragsverhandlungen.