kündigungsfrist/sperrre/ruhezeit / EILT!! antwort bis 17.12.07 -10:30 notwendig
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Das verbleibende Restrisiko hierfür kann ich Ihnen jedoch auch mit meinem Formulierungsvorschlag nicht abnehmen. ich bin nicht sicher ob ich dem arbeitsamt gegenüber bestätigen kann das die kündigungsfrist ordnungsgemäß/maßgebend/dem arbeitgeber gemäß/oder was es noch für formulierungen gibt/ eingehalten wurde. die formulierung auf der arbeitsbescheinigung lautet: 5.---angaben zur kündigungsfrist -- a) die maßgebende (gesetzl.. tarifvertragliche, vertragliche)kündigungsfrist des arbeitgebers beträgt.... wenn der arbeitgeber nun 3 monate zum quartal ankreuzt entpräche dies ja einer der o.g. als maßgebend benannten kündigungsfristen. ich müßte es auf meinem ALG antrag demnach genauso machen. ist das jedoch korrekt? prüft das arbeitsamt nicht ob anderslautende für den arbeitnehmer längere tarifliche fristen bestehen?