Arbeitsvertrag Teil 1
vom 11.4.2023
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Als Begründung ist im neuen Vertrag folgendes aufgeführt – Zitat Anfang: „Seit dem 01.08.2022 ist das neue Nachweisgesetz („NachwG") in Kraft getreten. ... Dieser Arbeitsvertrag ersetzt alle vorherigen vertraglichen Vereinbarungen vollumfänglich und regelt sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien ab dem 01.04.2023." ... Begründung auf eine Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages bestehen – zumal der neue Vertrag eine Verschlechterung bezüglich a-c darstellt?