Etwar ein Monalt später nach Beendigung der Weiterbildung habe ich eine Lohnerhöhung gefordert, darauf hin hat mein Chef mich bis zum 30.September 2012 verpflichtet.Und folgenede Vertragsänderung aufgestzt: 1.Festgehalten wird, dass der Arbeitnehmmer seit dem 1.März. 2009 beim Arbeitgeber als Küchenchef/Alleinkoch beschäftigt ist. 2.MIt Stichtag 1.März.2010 wird der bisherigeArbeitsvertrag hinsichtlich der Entlohnung geändert. Der bisherige Bezug von 2000,- brutto zzgl. 41,36€ Zuschläge wird ab den Stichtag des Monaltsgehalts um 150,- netto angehoben. 3.Der Arbeitgeber verpflichtet sich weiterhin, die für Weiterbildung/AEVO im Januar/Februar 2010 enstandenen Kosten komplett zu übernehmen. 4.Der Arbeitnehmererklährt sich im Gegenzug zu der Lohnerhöhung und zur kostenübernahme der weiterbildung durch den Arbeitgeber dazu bereit, sich den Betrieb fürden Zeitraum bis zum 1.September.2012zu verpflichten. as Arbeitsverhälnis ist während de gesammten Laufzeit durch den Arbeitnehmer unkündbar; des weiteren sind sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten. Einegesonderte Mehr- und Überstundenabgeltung erfolgt nicht. 5.Falls sich es zu einer vorzeitigen Beendung des Arbeitsverhältnis kommt, verpflichte sich der Arbeitnehmer für jeden monaltder vorzeitigen Beendigung 1/24 der Weiterbildung an den Betrieb zurück zu zahlen. nun habe ich mich im Internet belesen das es bestimmte Fausregeln zur kostenübernahme und der dazugehörigen bindungsdauer, von Weiterbildungen gibt. 1 Monalt Weiterbildung= höchstens 6 Monalte Bindungsdauer 2 Monalte Weiterbildung= Höchstens 12 Monalte Bindungsdauer usw.