Kurzarbeit - Anküdigung - Arbeitsvertragsklausel
vom 30.10.2019
für 60 €
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite im Vertriebsaußendienst, bei einem Maschinenbauunternehmen mit ca. 3.500 Mitarbeiten. in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel: "Das Unternehmen ist berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht und der Arbeitsausfall der Arbeitsverwaltung angezeigt ist (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/95.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 95 SGB III: Anspruch">§§ 95</a> ff.