Kündigungsfrist nach neuem Elternzeitvertrag
vom 6.11.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Im Originalvertrag stand: Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartal im Anschluss an eine sechsmonatige Probezeit Zwischenzeitlich war ich in Elternzeit und habe dann einen neuen Vertrag erhalten. ... Jede Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für die Arbeitgeberin gilt, gilt auch für die Arbeitnehmerin. Jetzt bin ich verwirrt, wie lange meine Kündigungsfrist wirklich ist. 5 Monate gesetzlich oder 6 Wochen zum Quartal?