Arbeitsvertrag Einseitiger Kündigungsausschluss und Kündigungsdatum
vom 19.5.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem gesetzlichen Grund oder im Falle des Vertragsbruchs eines Vertragspartners bleibt hiervon unberührt. Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt. ... Außerdem beinhaltet der Vertra die übliche Klausel "Sollte eine Klausel unwirksam sein, gilt der Vertrag in allen anderen Bestimmungen weiter"