Rückerstattung von Fortbildungskosten inkl. Beiträgen zur Sozialversicherung
vom 10.9.2016
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Diese lautet wie folgt: "Wird der Student nach erfolgreichem Abschluss des Studiums von FIRMA oder einem mit FIRMA verbundenen Unternehmen in ein Arbeitsverhältnis übernommen und endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 30 Monaten durch eine nicht auf einem vertragswidrigen Verhalten von FIRMA beruhende Kündigung des Studenten oder durch eine Kündigung von FIRMA aus einem verhaltensbedingten oder einem anderen wichtigen Grund, den der Stundent zu vertreten hat, so hat der Student die von FIRMA getragenen Studienkosten einschließlich der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Sozialversicherung zurückzuerstatten." ... Anzumerken sei außerdem, dass in dem Vertrag nicht genannt wird, wie hoch die arbeitgeberseitigen Beiträge zur Sozialversicherung sind. ... Könnte das dann heißen, dass ich Fall einer von mir ausgehenden Kündigung darauf plädieren könnte, gar nichts zurückzuzahlen?