Ich habe immer noch den alten, nie geänderten Arbeitsvertrag, meine Betriebszugehörigkeit zählt demnach 12 Jahre. Der Arbeitsvertrag sieht eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende vor, enthält außerdem folgende Klausel: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, wenn es das Geschäftsinteresse erfordert, dem ARbeitnehmer eine andere angemessene Tätigkeit zuzuweisen; dies gilt auch im Falle von Arbeitsmangel". ... Wenn mein Arbeitgeber mich jetzt kündigt, steht mir dann eine Abfindung zu?