Guten Tag, ich arbeite in einem SHK Handwerksbetrieb mit knapp über 50 Mitarbeitern, es gibt keinen Betriebsrat, ich bin kein Mitglied einer Gewerkschaft, in meinem Arbeitsvertrag wird mein Brutto-Stundenlohn zwar als Tariflohn angegeben aber es gibt keinerlei Hinweise auf einen Tarifvertrag. ... Mein AG hat vor kurzem alle Mitarbeiter darum gebeten eine Arbeitsvertragsergänzung zu unterschreiben, die anscheinend auch alle Mitarbeiter, bis auf ich und ein weiterer Kollege, unterschrieben hätten. ... § Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wegen der vorübergehenden Verhinderung aus persönlichen Gründen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung">§ 616 BGB</a> werden nur für den Fall ausgeschlossen wenn der Arbeitnehmer nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/IfSG/56.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 56 IfSG: Entschädigung">§ 56</a> Infektionsschutzgesetz berechtigt ist, einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten.