Vertragsstrafe Arbeitsvertrag Nichtantritt der Arbeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mit freundlichen Grüßen Firma A" In Punkt 9 meines Arbeitsvertrages steht folgendes: "Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er schuldhaft die Arbeit nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt oder wenn er ohne Grund fristlos kündigt. ... Dieser Freund hat nun eine Vertrag zum 12.03.2018 unterschrieben und arbeitet seither auch dort. Wenn man die Vertragsstrafe nun als "Entschädigung für den entstandenen Schaden der Firma" sieht; so kann man es doch auch so auslegen: Ich habe einen Vertrag zum 05.03.2018 unterschrieben und die Arbeit nicht angetreten; somit fehlte die eingeplante Arbeitskraft.