Zwischenzeugnis wird nicht erstellt
vom 27.3.2018
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich in einem zweijährigen, befristeten Arbeitsverhältnis, welches zu Ende September ausläuft. Ich bin Führungskraft (Abteilungsleitung). Zum Ende September letzten Jahres hat sich mein Aufgabenbereich verändert, meine sehr guten Leistungen wurden mir mündlich bestätigt.