Hallo, ich verhandele gerade einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber, da ich zu einem Wettbewerbsunternehmen wechsele und möchte gerne wissen, ob die folgende Klausel zulässig ist oder nicht und ob erfahrungsgemäß eine solche Klausel vom Arbeitgeber durchgesetzt wird. Hier der Text: „Der Arbeitnehmer hat über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere alle vertraulichen Informationen, Know-How, Geschäfts- und/oder Marktinformationen, Trainingsunterlagen, Methoden der Preisgestaltung oder technische Unterlagen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses strengste Verschwiegenheit zu bewahren. ... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft bei Verletzung seiner Verschwiegenheitsverpflichtung, eine Vertragsstrafe bis zur Höhe von drei Monatsgehältern des zuletzt bezogenen Bruttogehaltes zu zahlen.