Kündigung Auflösungsvertrag
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Mein Voergesetzter machte mir glaubhaft, dass ich nur mit der Bitte um einen Aufläsungsvertrag zu dem Termin aus dem Vertrag rauskäme. Ich schrieb per E-Mail diese Bitte und soll auf alle Ansprüche im Auflösungsvertrag verzichten.