Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Die Wohnungsbaugenossenschaft als Vermieterin muss nicht einen niedrigeren Quadratmeterpreis anbieten, weil die Dämmung bei einer vergleichbaren Wohnung besser ist.
Sie darf Wohnungen zu demselben m²-Preis vermieten.
Der Mieter hat aber bei Mietmängeln (mangelhafte / schadhafte Dämmung) die Möglichkeit, die Miete zu mindern
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
4. Februar 2012
|
10:30
Antwort
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