Sehr geehrte Frau Z.,
für die Gewährung eines Studiendarlehens sollte eventuell in Betracht gezogen werden, das Bundesland zu wechseln, da die Altershöchstgrenze zum Beispiel in NRW bei 60 Jahren liegt.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sogenannte Studienfonds zu beantragen, wobei hierbei ein Bewerbungsverfahren durchlaufen werden muss.
Anbieter sind: "Bildungsfonds der deutschen Bildung" und "CareerConcept AG".
Eine ausführlichere Beschreibung befindet sich auch unter:
http://www.studiumblog.de/studienkredite-und-andere-studienfinanzierungsmodelle/
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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Vielen Dank für die Antwort und die Tipps.
Könnten Sie mir vielleicht noch sagen, ob es doch noch Förderungen von Seiten des Arbeitsamtes für mich geben würde. Würde ich als Schülerin auch Harz 4 bekommen? vielen Dank
Sehr geehrte Frau Z.,
der Hartz 4 Bezug neben einer Ausbildung ist grundsätzlich nicht möglich, da Sie dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden.
Förderungsmöglichkeiten sind auch beim Arbeitsamt jeweils direkt zu erfragen, da diese sehr unterschiedliche Programme haben, die sie eigenständig organisieren und gewähren, sodass es keinen zentralen Topf oder ein Mindestangebot dafür gibt.
Es wäre daher ratsam, es auch bei weiteren Arbeitsagenturen zu probieren, um das Leistungsangebot noch von weiteren Mitarbeitern gesagt zu bekommen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt