Sehr geehrter Fragesteller,
die Gebühren veranschlage ich mit € 120,00, wobei die von Ihnen bereits verauslagte Summe von € 70,00 angerechnet wird.
In Höhe von € 50,00 müssten Sie mir daher eine Direktanfrage über diese Plattform stellen, damit ich Ihr Anliegen bearbeiten kann.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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