Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

scheidung sorgerecht

20. März 2012 16:15 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Hallo ich bin Mutter von vier Kindern im alter von 7 Jahren 5jahren 4 jahren und 1jahr.
ich lebe in Scheidung zwei kinder leben bey mir und zwei bei meinen noch Mann da ich sehr starke probleme mit mein ex habe da er die Trennung net akzeptieren will mochte ich gern für die kinder die bey ihm leben das Sorgerecht abgeben was muss ich dafür tun ? und darf ich dann die zwei die bey mir sind behalten oder kann er sie mir wegnehmen !

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB ).

Dem Antrag ist u.a dann stattzugeben, wenn der andere Elternteil zustimmt (§ 1671 Abs. 2 BGB ).

Wenn Sie erreichen wollen, dass die elterliche Sorge für die beim Vater lebenden Kinder auf diesen übertragen wird, müssen Sie daher den Vater (Ehemann) veranlassen, dass ER beim Familiengericht einen Antrag nach § 1671 BGB auf Übertragung der alleinigen Sorge für die bei ihm lebenden Kinder stellt. Sie müssen diesem Antrag dann zustimmen.

Sie selbst können keinen Antrag stellen, die elterliche Sorge auf Ihren Ehemann allein zu übertragen.

Überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge über die bei Ihrem Ehemann lebenden Kinder auf diesen allein, hätte diese Entscheidung auf die elterliche Sorge für die anderen, bei Ihnen lebenden Kinder keinen Einfluss. Insoweit würde es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Ihr Ehemann könnte Ihnen die Kinder natürlich nicht "wegnehmen".

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER