hallo,mir wurde 1993 die fahrerlaubnis wegen 2maliger (jeweils 1,8) trunkenheit entzogen.eine neuerteilung erfolgte2005 mit der auflage eines aufbauseminars.nun hatte ich in meiner rest probezeit ein delikt a mit gkeitsüberschreitung von 24 kmh statt seminar oder verwarnung mit beratung wird gleich eine mpu angeordnet da die 12 jahre allten geschichten mitgezählt werden.sind diese nicht verjährt und ich bin bei delikt 1 .ich glaube nicht das ich die kosten einer mpu aufbringen kann und da ich mich schon bei der wiederbeschaffung übernommen habe.führerscheinentzug bedeutet bei mir arbeitsplatzverlust
danke im vorraus
so wie Sie den Sachverhalt darstellen, mutet es in der Tat merkwürdig an, dass bei einem "relativ geringen" Delikt die eneute Begutachtung angeordnet worden ist.
Dieses insbesondere auch deshalb, da die Delikte sich erheblich von einander unterscheiden, so dass ich nach der bisherigen Schilderung hier einen Ermessensfehlgebrauch der Behörde durchaus sehe.
Zur endgültigen und abschließenden Beurteilung müsste aber der gesamte Sachverhalt mit Akteneinsicht und Einsicht in die Bescheide erfolgen, so dass man Ihnen wirklich nur dazu raten kann, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Wahrnehumg der Interessen zu beauftragen. Denn die von diesen einzuholende Akteneinsicht wird unerlässlich sein, um hier erfolgreich gegen die auferlegte Maßnahme vorzugehen.
Dieses erscheint auch deshalb mehr als sinnvoll, da ja hier der Verlust des Arbeitsplatzes auf dem Spiel steht und es durchaus möglich ist, dieses ( ggfs. durch Erhöhung des Bußgeldes ) abzuwenden.
Fazit: Beauftragen Sie einen Kollegen vor Ort; hinsichtlich der Gebühren sollte eine Einigung möglich sein.