Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Unterstützungsleistung für die berufliche Fortbildung ist eine Zuwendung, die über eine Gelegenheitsschenkung hinausgeht. Auch wenn es sich um eine Zuwendung im Rahmen einer Partnerschaft handelt, sprechen die Höhe als auch die Ratenzahlung des Expartners dafür, dass dies über das normale Maß hinausgeht. INsbesondere die ratenweise Zurverfügungsstellung belegt, dass der Expartner den Betrag nicht ohne Weiteres übrig hatte.
2. Letztendlich wird aber Ihre Reaktion, woanch das Geld zurückgezahlt wird, als Anerkenntnis zu werten sein. Im Rahmen einer gerichtliche Auseinandersetzung wird diese MItteilung derart gewertet werden, dass es sich um eine Leihe und nicht um eine Schenkung handelt.
3. Insoweit kann ich Ihnen leider nicht viel Hoffnung machen, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen. Gerade das Anerkenntnis wird hier bei einer rechtliche Würdigung als Anerkenntnis gewertet werden, dass ein Rückzahlungdsanspruch besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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