Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Werbungskosten sind Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG
) und durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst werden.
Dabei können Werbungskosten auch schon vorab entstehen und abzugsfähig sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den künftigen Einnahmen besteht.
Hingegen können nachträglich entstandene Kosten nicht mehr als Werbungskosten für die zuvor erzielten Einnahmen nicht mehr in Abzug gebracht werden. Selbst wenn noch ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der bereits aufgegebenen Tätigkeit gesehen werden kann, können diese Ausgaben nach Rechtssprechung des BFH (Urt. vom 05.10.2004, VIII R 64/02
) nicht mehr als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Insoweit ist es Ihnen nicht mehr möglich, Ihre im Jahr 2008 entstandenen Werbungskosten auf das Jahr 2007 zurückschreiben zu lassen.
Allerdings sollten Sie Ihre Werbungskosten in der Erklärung für 2008 mit angeben. Wenn Sie beim Gesamtbetrag der Einkünfte auch durch die Werbungskosten negative Einkünfte erzielen sollten, werden diese negativen Einkünfte festgestellt und in die folgenden Jahre mit fortgeschrieben. Einen gesonderten Antrag dafür bedarf es dann nicht.
Beachten Sie bei den Werbungskosten bitte, dass Sie keine Kosten geltend machen können, die Ihnen ggfs. von einer anderen Stellen (z.B. der Arbeitsagentur) erstattet worden sind.
Danke für die Antwort,
Meine Einkünfte in 2008 = Zinserträge - Werbungskosten wären positiv.
Gibt es einen Weg, die Werbungskosten für die Ausbildung in 2008 erst in 2009 geltend zu machen?
Viele Grüße
Ausagben sind augfrund des Abflussprinzipes nur in dem Jahr abziehbar, in dem sie geleistet wurden (vgl: § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG
).
Daher können Sie die genannten Werbungskosten nicht auf das nächste Jahr übertragen, wenn Sie die Aufwendungen dafür in diesem Jahr geleistet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Christine Böttger
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Mit freundlichen Grüßen
Maren Christine Böttger
Rechtsanwältin