Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ganz so einfach ist das nicht, selbst in den heutigen schwierigen Zeiten - im Einzelnen:
Nur aus dringenden betrieblichen - also wichtigen - Gründen darf eine Genehmigung der Nebentätigkeit versagt werden.
Generell kann man das nicht verbieten, zumal Sie ja auch von daheim aus am PC allein einer Nebentätigkeit nachgehen können oder auch ansonsten im Homeoffice (bis aufs weiteres).
Klar haben Sie als Arbeitnehmer eine Gesunderhaltungspflicht und der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, aber das anhand des Einzelfalls zu entscheiden.
So ist das also ganz individuell zu prüfen - das bei allen Arbeitnehmer als Genehmigung zu widerrufen geht nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
also es ist so dass ich in meinem Nebenjob im Außendienst bin und in Kontakt mit vielen Personen bin,
"wegen der Ansteckungsgefahr"?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
In Ordnung, dann ist es ermessensfehlerfrei, wenn der Arbeitgeber die Genehmigung widerruft, jedenfalls in Ihrem Fall. Sollte aber die Krise (hoffentlich bald) zu Ende sein, ist das jederzeit neu zu bewerten und dieses von Ihnen zu beanspruchen.
Dennoch sollten Sie versuchen, Alternativen wie Heimarbeit etc. zu prüfen, sofern das überhaupt möglich ist, damit die Nebentätigkeit noch aufrechterhalten werden und ein Widerruf des Arbeitgebers unwirksam wäre.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt