Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

nebenjob verbot

31. März 2020 07:31 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:33

Hallo kann mein arbeitgeber meinen genehmigten nebenjob den ich schon ca. 3 jahre mache aufgrund von coona verbieten?
genauer wortlaut:

Im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorgemaßnahmen betreffend der Coronavirus Infektion und zur Vermeidung von möglichen Infektionsquellen sehen wir uns leider gezwungen, die Genehmigungen für alle Nebentätigkeiten außerhalb Ihrer Tätigkeit bei (Hauptarbeitgeber)ab sofort zurückzuziehen

31. März 2020 | 08:36

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ganz so einfach ist das nicht, selbst in den heutigen schwierigen Zeiten - im Einzelnen:

Nur aus dringenden betrieblichen - also wichtigen - Gründen darf eine Genehmigung der Nebentätigkeit versagt werden.

Generell kann man das nicht verbieten, zumal Sie ja auch von daheim aus am PC allein einer Nebentätigkeit nachgehen können oder auch ansonsten im Homeoffice (bis aufs weiteres).

Klar haben Sie als Arbeitnehmer eine Gesunderhaltungspflicht und der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, aber das anhand des Einzelfalls zu entscheiden.

So ist das also ganz individuell zu prüfen - das bei allen Arbeitnehmer als Genehmigung zu widerrufen geht nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 31. März 2020 | 09:22

also es ist so dass ich in meinem Nebenjob im Außendienst bin und in Kontakt mit vielen Personen bin,
"wegen der Ansteckungsgefahr"?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. März 2020 | 09:33

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

In Ordnung, dann ist es ermessensfehlerfrei, wenn der Arbeitgeber die Genehmigung widerruft, jedenfalls in Ihrem Fall. Sollte aber die Krise (hoffentlich bald) zu Ende sein, ist das jederzeit neu zu bewerten und dieses von Ihnen zu beanspruchen.

Dennoch sollten Sie versuchen, Alternativen wie Heimarbeit etc. zu prüfen, sofern das überhaupt möglich ist, damit die Nebentätigkeit noch aufrechterhalten werden und ein Widerruf des Arbeitgebers unwirksam wäre.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3171)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER