Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich ist niemand verpflichtet in Vorleistung zu treten
(§ 320 BGB
).
Anders kann es sich verhalten, wenn dies durch die AGB festgelegt worden ist.
Ich habe nach Durchsicht der AGB bei www.elitepartners.de die Folgenden gefunden:
"Gerne können Sie auch gegen einen geringen Zuschlag in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten zahlen. Diese Auswahl können Sie im Verlauf des Kaufprozesses treffen."
Dies bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind die 6 Monate im Voraus zu bezahlen, jedoch bei einer monatlichen Zahlungsrate ggf. Aufschläge zu bezahlen haben.
Wenn sie für Ihre Rechtsdruchsetzung Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Hallo Herr Anwalt,
gerne nehme ich Ihr Angebot an, ich habe von dem ganzen Mailverkehr zwischen Elite Partner und mir schon fast Depressionen
mir ist die Lust an allem vergangen habe auch eine
Rechtschutz versicherung zahle auch gerne Bar, mir gehts es ums Prinzip, soll ich Ihnen die Mails weiter leiten oder?!
damit Sie einen Einblick bekommen, warum ich genervt bin
die behaupten als ich meinen 6 Monatigen Mitgliedschaft verlängert habe , traf ich die Halbjährliche Zahlung, da war aber auch nie die rede davon meinen Vertrag um ein Jahr zu verlängern und auch nicht die Rede davon das ich bis zu mein Lebensende halbjährlich zahlen möchte.
die Mahnen mich ab, per Mail und bestehen drauf. Und ein Zugang habe ich trotz der monatlichen Zahlung auch nicht.
machen sie bitte ein Vorschlag habe wichtiges zu tun als ständig der Parkuhr ne Mail zu schicken.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte leiten Sie mir sämtlichen Schriftverkehr weiter, entweder per Mail/Fax oder Brief.
Daraufhin werde ich Ihnen eine Vollmacht zukommen lassen, die Sie mir bitte unterschrieben wieder zurücksenden/faxen/mailen mögen.
Außerdem bräuchte ich die DAten Ihrer Rechtsschutzversicherung, um abrechnen zu können.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.