Sehr geehrter Ratsuchender,
das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem eine Hauptverhandlung nicht durchgeführt wird. Sie müssen also nicht zur mündlichen Verhandlung vor Gericht erscheinen. Es kommt in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Statt eines Urteiles ergeht dann ein Strafbefehl, der Ihnen zugestellt wird.
In diesem Verfahren werden Ihnen aber keine Rechte abgeschnitten. Sind Sie mit dem Inhalt des Strafbefehles nicht einverstanden, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und es wird dann doch noch eine Hauptverhandlung durchgeführt.
Von einer Erklärung zur Einstellung bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen würde ich absehen. Erwägt die Staatsanwaltschaft eine solche Einstellung nach § 153a StPO
, so wird Sie Ihnen zunächst die beabsichtigten Auflagen bzw. Weisungen mitteilen und Ihnen eine Frist zur Erklärung Ihres erforderlichen Einverständnisses setzen.
Dies dient Ihrem Schutz, damit Sie mit den beabsichtigten Auflagen vor Augen überlegen können, ob Sie dies akzeptieren wollen und ggf. eine anwaltliche Beratung einholen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte