Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
um eine Sperrzeit bei der selbstverschuldeten Kündigung werden Sie kaum herumkommen.
Auch bei einem Aufhebungsvertrag wird die Sperrzeit wahrscheinlich ausgesprochen werden.
Ich bedauere, Ihnen insoweit keine bessere Mitteilung machen zu können.
Im Arbeitszeugnis darf der Grund der Beendigung nicht genannt werden; erst Recht darf dort nicht aufgeführt werden, dass das Arbeitsverhältnis firstlos wegen Diebstahls gekündigt/beendet worden ist.
ABER wenn im Zeugnis ein "ungerades" Beendigungsdatum (z.B. 19.08.2006) aufgeführt ist, ist dieses eigentlich für einen neuen Arbeitgeber deutlich; daher sollten Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit einem geraden Beendigungsdatum (Monatsmitte, Monatsende) zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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