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kündigung wegen diebstahl

| 20. August 2006 09:00 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

sehr geehrte damen und herrn,
ich habe großen mist gebaut indem ich im betrieb deutsche post ag geklaut habe und zwar postsendung.
ich wurde am letzten freitag erwischt und natürlich nach hause geschickt.
ich habe nichts abgestritten und auch den sicherheitsbeauftragten der post bereitwillig in meine wohnung gelassen, zum durchsuchen.
nun sagte mein chef wenn mich die post fristlos kündigt dann bekäme ich ein arbeitszeugnis in dem drin steht warum ich gekündigt werde, wäre ich aber bereit einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben dann stehe das nicht drin.
jetzt habe ich auf der seite von der agentur für arbeit gelesen das die mich sperren dürfen, weil ich ja selbst schuld bin.
meine frage ist nun stimmt das was mein chef sagt und was mach ich wenn mich das arbeitsamt sperrt ich kann dann keine miete und nichts zuessen für mich und meinen sohn kaufen.
ich weis das ich selbst schuld bin an der situation und die strafrechtlichen schritte verdient habe. aber mein sohn kann doch nichts dafür.
mit freundlichen grüßen

20. August 2006 | 09:06

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


um eine Sperrzeit bei der selbstverschuldeten Kündigung werden Sie kaum herumkommen.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag wird die Sperrzeit wahrscheinlich ausgesprochen werden.

Ich bedauere, Ihnen insoweit keine bessere Mitteilung machen zu können.


Im Arbeitszeugnis darf der Grund der Beendigung nicht genannt werden; erst Recht darf dort nicht aufgeführt werden, dass das Arbeitsverhältnis firstlos wegen Diebstahls gekündigt/beendet worden ist.

ABER wenn im Zeugnis ein "ungerades" Beendigungsdatum (z.B. 19.08.2006) aufgeführt ist, ist dieses eigentlich für einen neuen Arbeitgeber deutlich; daher sollten Sie versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit einem geraden Beendigungsdatum (Monatsmitte, Monatsende) zu schließen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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