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Aufhebungsvertrag Arbeit wegen gesundheitlichen Gründen

20. November 2023 10:22 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe bis zum 31.07.2023 gearbeitet. Durch ein einvernehmlichen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen wurde dies am 31.07.2023 beendet.

Nun bin ich seit dem 31.07.2023 krankgeschrieben und habe Krankengeld beantragt. Habe ich Anspruch auf Krankengeld? Welche Auswirkung hat der Aufhebungsvertrag auf Krankengeld?

20. November 2023 | 12:20

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses weiterhin krankgeschrieben sind. Dieser Anspruch beginnt in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, also nach sechs Wochen. Da Ihr Arbeitsverhältnis jedoch bereits beendet ist, können Sie direkt Krankengeld beantragen.


2.

Der Aufhebungsvertrag hat grundsätzlich keine direkte Auswirkung auf den Anspruch auf Krankengeld. Allerdings kann es unter Umständen zu einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit kommen, wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund geschlossen wurde und Sie sich arbeitslos melden. Während dieser Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld.


3.

Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages genau über die möglichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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