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krank geschrieben- trotzdem Urlaub im Ausland?

2. Juni 2006 14:34 |
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Arbeitsrecht


ich wurde heute (02.06.) von meinem Arzt wegen einer Gürtelrose bis 20.06. Arbeitsunfähig geschrieben.
Ich habe aber von 07.06. bis 13.06. Erholungsurlaub und schon eine Reise nach Spanien gebucht. Mein Arzt ist der Meinung, dass die Reise meiner Genesung nicht entgegen steht, im Gegenteil er glaubt, dass ich mich da genauso wenn nicht sogar besser erhole als zu hause. Ich soll ruhig fahren. Er war auch der Meinung, dass ich meinen Arbeitgeber nicht darüber informieren muss, dass ich mich im Ausland befinde. Bitte geben Sie mir Auskunft, ob mein Arzt Recht hat und ich nach Spanien fliegen kann und ob ich meinen Arbeitgeber informieren muss, dass ich mich im Ausland befinde.

Guten Tag,

fliegen Sie beruhigt.

Sie haben als Arbeitnehmer lediglich die Verpflichtung, bei Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was die Genesung hindert bzw. verzögert. Wenn eine Reise nach Spanien zumindest neutral, wenn nicht sogar erholsamer ist, können Sie getrost fliegen. Ihren Arbeitgeber müssen Sie nicht informieren.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

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