Guten Tag,
fliegen Sie beruhigt.
Sie haben als Arbeitnehmer lediglich die Verpflichtung, bei Arbeitsunfähigkeit alles zu unterlassen, was die Genesung hindert bzw. verzögert. Wenn eine Reise nach Spanien zumindest neutral, wenn nicht sogar erholsamer ist, können Sie getrost fliegen. Ihren Arbeitgeber müssen Sie nicht informieren.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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