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kindesumgang boykottiert durch mutter

| 11. September 2007 12:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Bin seit 7 Jahren geschieden, 3 minderjährige Kinder 10-14 Jahre, gemeinsames Sorgerecht. Seit Kindesmutter mit neuem Lebensgefährten zusammenlebt, wird mein Umgangsrecht von ihr zunehmend boykottiert. Wir waren deshalb schon 3 x vor Gericht, zuletzt am 27.03.2007.

Diesmal hat der Richter einen präzise Regelung gefunden, wie folgt:

"Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Antragsteller (also mir, dem Vater) ein Umgangsrecht mit... am Dienstag den 10.04.2007 von 14,00 bis 18,00 Uhr zusteht.

Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass dem Antragsteller ein Umgangsrecht mit... ab Mai 2007, jeweils an einem Tag im Monat, in der Zeit von 14,00 - 18,00 Uhr zusteht.

Die Antragsgegnerin wird dem Antragsteller zwei Termine... schriftlich oder telefonisch mitteilen. Der Antragsteller wird seine Zustimmung...unverzüglich anzeigen."

Diese Vereinbarung wurde auf Antrag des mich vertretenden Anwalts familiengerichtlich genehmigt, ist also vollstreckbar.

Das Umgangsrecht wurde einmal, nämlich am 10.04. wahrgenommen und verlief harmonisch.

Als ich Anfang Mai die Kindesmutter wegen eines neuen Termins anrief, antwortete diese mit dem "Götz-Zitat" und erklärte höhnisch, ich könne sie ja nochmal verklagen... ein weiterer Umgang ist seither mangels Kooperationsbereitschaft der Kindesmutter nicht zustande gekommen. Für sie, die aus einem anderen Kulturkreis stammt, ist ein Richter ein Hanswurst, dessen Anordnungen man straflos ignorieren kann.

Mein Anwalt teilte mir am 14.06.2007 mit, er habe "das Jugendamt um Vermittlung angefragt", und ist seither nicht mehr erreichbar.

Seither sind wieder 3 Monate vergangen, vom jugendamt oder dem Anwalt habe ich nicht mehr gehört. Das Jugendamt hat in der Vergangenheit bereits mehrmals erfolglos zu vermitteln versucht, und ist ein Erfolg auch in Zukunft nicht zu erwarten.

Was kann ich tun, um mein Umgangsrecht durchzusetzen? Die Kinder möchten mich auch gerne sehen, und auch ihre mittlerweile fortgezogene 19 Jahre alte Halbschwester, mit der sie aufgewachsen sind, und die auch ein Umgangsrecht hat, das genauso boykottiert wird.

11. September 2007 | 13:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hier müssen Sie die Vereinbarung im Zwangswege durchsetzen.

Zwangsweise kann man die Mutter nur dadurch zur Vereinbarung eines Termines "zwingen", indem Sie gegen diese beim Gericht einen Beschluss auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft erwirken. Mit diesem Beschluss haben Sie zwar immer noch keinen Termin, können aber das Zwangsgeld vollstrecken, in der Hoffnung, die Mutter damit unter Druck zu setzten. Dieses gilt insbesondere für die Zwangshaft, die angeordnet werden kann.

Letztendlich sollten Sie mit Ihrem Anwalt aber überlegen, die Vereinbarung abzuändern. In Anbetracht der Situation erscheint es mir unglücklich eine Vereinbarung zu wählen, mit der die Parteien erst einen Termin vereinbaren müssen. Besser erscheint mir auf eine Abänderung hinzuwirken, mit dem Ziel, genaue Termine festzulegen.

Mit einem solchen Beschluss ist die Durchsetzung einfacher, da genaue Termine genannt sind.

Dazu bedarf es allergings zuvor wieder einer Entscheidung des Gerichtes. Zunächst wieder den Zwangsgeldbeschluss und wenn dieser nicht zum Erfolg führt, den Antrag auf Anwendung des unmittelbaren Zwanges.

Das ist zwar keine glückliche Lösung, gibt Ihnen und den Kindern aber die Möglichkeit einen Umgang durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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