Ich habe mit einer Spanierin ein Kind. (3 Jahre)
Bin der gesetzliche Vater und im Familienbuch eingetragen. Das Kind hat derzeit nur spanische Staatsbürgerschaft.
Ich lebte selber 5 Jahre in Spanien und werde nun zurückkehren und in BRD leben, bei meinem Vater.
Ich werde einige Male im jahr nach Spanien reisen. Ich werde bei meinem Vater den Wohnsitz haben.
Das Kind bleibt bei seiner Mutter in Spanien.
Dort hat die Mutter die ersten 3 Jahre 100 Euro erhalten.Nun erhält sie vom Staat keine finanzielle Unterstützung.
Kann ich in BRD Kindergeld erhalten?
Welche Unterlagen brauche ich um in BRD diesen Antrag zu erstellen? Muss das Kind deutsche Staatsbürgerschaft haben?
Unter welchen Umständen kann ich deutsches Kindergeld beziehen?
Im kommenden März wird ein weiteres Kind geboren. Die Umstände sind exakt die gleichen.
Ab wann kann ich für dieses Kind einen Antrag stellen?
Muss die Whg meines Vaters eine bestimmte Grösse haben, damit anerkannt wird, das ich mit ihm dort wohne?
Habe mit einer deutschen Frau ein Kind (meine Exfrau), für welches sie Kindergeld bekommt.
Bedeutet dass, dass meine beiden Kinder von der spanischen Frau 2. und 3. Kinder in der Berechnung sind?
Nach § 2 Abs. 5 BKGG erhalten Sie für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, kein Kindergeld. Nur wenn die Kinder einen Wohnsitz hier in Deutschland haben und die anderen Voraussetzungen des §§ 1, 2 BKGG vorliegen, erhalten Sie Kindergeld für Ihre Kinder. Somit ist es im Ergebnis die Größe Ihrer Wohnung unbeachtlich.
Die Beantragung kann ab Geburt erfolgen und das weitere Kind mit der Ex- Frau würde als Zählkind mit gewertet werden. Das Geld wird ab Antragstellung geleistet.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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