Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und des Einsatzes für die Beantwortung dieser Frage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben:
1. Kindergeld
Grundsätzlich erhalten Deutsche nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für im Ausland, insbesondere in der EU, beschäftigte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen und Mitteilungspflichten.
Dahingehend ist zu beachten, dass Deutsche, welche im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden, Kindergeld erhalten.
Entscheidend für den Kindergeldbezug ist daher ob Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, nur dann haben sie auch Anspruch auf Kindergeld. Wenn sie im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Dazu ist notwendig, dass Sie in einem versicherungspflichtigen Verhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtdicht sind gemäß § 1 EStG
alle natürlichen Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Daher kommt es für den Bezug von Kindergeld nicht darauf an, dass die in der Schweiz arbeiten sondern es ist ausschließlich entscheidend, ob Sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 9 AO
(Abgabenordnung) hat den gewöhnlichen Aufenthalt jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend weilt. Wenn Sie weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, haben Sie auch weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld.
2. Kindergeldzuschlag
Gemäß den Regelungen haben alleinerziehende Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, dass berücksichtigte Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für ein Elternpaar 900 €, für Alleinerziehende 600 €.
Bezüglich der Frage wegen der Tätigkeit in der Schweiz gilt das oben gesagte zum Kindergeld, da Voraussetzung für den Kinderzuschlag die Gewährung von Kindergeld ist.
Ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, bemisst sich an dem Einkommen, welches Sie durch die neue Stelle erhalten.
Ich bitte darum, diese Ausführungen nur als erste Orientierung zu sehen. Gerade wegen Problematik des gewöhnlichen Aufenthaltes und dem eventuellen Kinderzuschlag ist eine eingehende Beschäftigung mit ihrem Fall unvermeidbar. Gerne bespreche ich die weiteren Einzelheiten dieses Falles mit ihnen im Falle einer Mandatierung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Hesse
Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte