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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können Kindergeld für im Ausland lebende Kinder erhalten, wenn Sie/ die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder aber beide beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind und die Kinder in einem EU-Land leben.
Da Sie als Eltern beide in unterschiedlichen EU- Mitgliedsstaaten erwerbstätig sind, ist das Land für die Zahlung von Kindergeld und anderen Familienleistungen zuständig, indem das Kind seinen Wohnsitz hat, hier also Italien.
Ist der Kindergeldanspruch in Italien geringer, dann können Sie Differenzkindergeld, das heißt den Unterschiedsbetrag, beantragen in Deutschland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Rückfrage vom Fragesteller
21.08.2019 | 13:08
Vielen Dank für die Ihre schnelle Rückmeldung.
"Sie können Kindergeld für im Ausland lebende Kinder erhalten, wenn Sie/ die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder aber beide beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind und die Kinder in einem EU-Land leben." bzw. im Speziellen "...wenn Sie/ die Eltern in Deutschland...".
Beide Fälle treffen also nur zu, wenn BEIDE Eltern in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt erwerbstätig sind. Habe ich das richtig verstanden?
Was, wenn wir in Italien keinen Anspruch auf KiGeld haben, weil wir die Kriterien nicht erfüllen (Lohnobergrenze)? Verfällt somit auch der Anspruch gänzlich?
Herzlichen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.08.2019 | 13:22
Sehr geehrter Fragesteller,
das ist zutreffend. Wenn beide Elternteile in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind, besteht unabhängig vom EU-Wohnsitz der Anspruch.
Ist ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig, so ist zunächst in Italien ein Antrag zu stellen.
Sollte der Anspruch in Italien versagt werden, so gehe ich davon aus, dass der Anspruch in Deutschland in voller Höhe auflebt.
Sie können sich an diese Stelle wenden: (Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Bayern Nord, Nürnberg
Mail:
Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.