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kauf - ist 'zu gleichen teilen ' und 'je zur hälfte' rechtlich dasselbe?

| 11. April 2011 17:59 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

ein ehepaar hat gütertrennung. sie kaufen gemeinsam ein haus. im notarvertrag steht "miteigentum zu gleichen teilen". frage: ist "zu gleichen teilen " und "je zur hälfte" rechtlich gleich zusetzen oder gibt es feine unterschiede? was steht dann im grundbuch?

11. April 2011 | 19:47

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Haben mehrere Personen an einem Grundstück Miteigentum zu bestimmten Bruchteilen, also nur nach ideellen Anteilen, können die Bruchteile individuell festgelegt werden, z.B. der Eigentümer A zu 70 % und der Eigentümer B zu 30 %. Erfolgt keine Vereinbarung, dann gilt das Miteigentum zu gleichen Teilen, so dass bei 4 Miteigentümern jeder ein Miteigentum von 25 % besitzt. Sind nur zwei Miteigentümer vorhanden, dann bedeutet die Festlegung „Miteigentum zu gleichen Teilen", dass die Miteigentümer jeweils hälftiges Miteigentum an dem Grundstück haben. Der Erwerb einer Immobilie von Ehegatten in Miteigentum zu gleichen Teilen ist folglich mit dem Erwerb von Miteigentum zu je ½ gleichzusetzen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 12. April 2011 | 09:03

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Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht