Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Prokura wird Ihnen durch den Geschäftsführer/Vorstand erteilt, § 48 HGB
. Es handelt sich hier um eine weitreichende Vollmacht mit der der Geschäftsführer/Vorstand Aufgaben auf Sie übertragen kann, die z.B. eine Handlungsvollmacht nicht abdeckt.
2. Sicherlich bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung des Kündigungsschutzes. Die erteilte Prokura ist hierbei ein Indiz für eine Funktion als leitender Angestellter. Aber auch ohne Prokura können Sie eine Funktion als leitender Angestellter ausüben.
3. Die Erteilung und der Widerruf der Prokura ist losgelöst von dem bestehenden Arbeitsverhältnis, wobei die Erteilung einer Prokura ein besonderes Vertrauen der Geschäftsführung ausrückt.
4. Die Prokura "zurückgeben" oder widerrufen können Sie nicht. Diese Befugnis hat nur der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführung und ggfs. die Gesellschafterversammlung.
5. Sie können daher lediglich den Geschäftsführer bitten die Prokura zu widerrufen. Im weiteren ist dieser Widerruf auch gegenüber dem Handelsregister zu erklären, damit die dort eingetragene Prokura gelöscht wird.
6. Vorteile in der Prokuraerteilung bestehen darin, dass Sie umfassende Vertretungsmacht für das Unternehmen haben. Wie diese bestehende Vertretungsbefugnis daher tatsächlich ausgestaltet ist, bestimmt sich im Innenverhältnis.
7. Allerdings sehe ich auch keine Nachteile in der Erteilung einer Prokura. Vielmehr sollten Sie auch einschätzen, ob das mit der Prokuraerteilung ausgesprochen Vertrauen des Geschäftsführers nicht beeinträchtigt werden könnte, wenn Sie die Prokura nicht mehr führen möchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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E-Mail:
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Besten Dank !
wenn ich aber dennoch die Prokura widerrufen möchte; hätten Sie mir hierfür bitte eine Vorlage ?
Sehr geehrter Herr ... ,
hiermit...
usw.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Anbei meine Vorlage:
Sehr geehrter Herr,
hiermit gebe ich den mir verliehenen Prokuratitel mit Wirkung zum (Datum) zurück.
Aufgrund meiner Aufgaben sehe ich eine Prokura nicht als erforderlich an und möchte Sie bitten die im Handelsregister eingetragene Prokura zeitnah zu löschen.
Über eine kurze Bestätigung wäre ich dankbar und verbleibe
mit besten Grüßen
Ich hoffe dies hilf Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt