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herausgabe des kindes

13. Dezember 2008 16:40 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Mußte heute das Haus verlassen.Konnte mein Kind aber nicht mitnehmen.Mein Mann verweigert die Herausgabe meiner Tochter.Mein Mann ist gewaltätig und hatte mir schon Schläge angedroht.Wie kann ich meine Tochter ,4 Jahre ,da herausholen?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ich empfehle Ihnen zunächst, sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Seitens der Polizei besteht die Möglichkeit im Rahmen des sog. Gewaltschutzgesetzes ein sofortiges Verlassen der Wohnung Ihres Mannes zu erzwingen. Gleichzeitig wird ihm verboten, die Wohnung wieder zu betreten.

2. Außerdem besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Amtsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Herausgabe der Wohnung an Sie zu erreichen. Hier müssen Sie die Vorfälle schildern und eine entsprechende eidesstattliche Erklärung abgeben.
Wenden Sie sich als umgehend an einen Rechtsanwalt vor Ort oder an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

3. Wenden Sie sich außerdem möglichst umgehend an das Jugendamt (Notdienst) und schildern Sie auch dort die Situation bzgl. der Gewaltbereitschaft Ihres Mannes.

4. Sie sollten außerdem versuchen, einen Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort zu finden, der Sie bei diesen Maßnahmen unterstützt. Kontaktieren Sie den Familiennotruf in Ihrer Stadt, damit Sie nicht bis Montag zuwarten müssen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin

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