eine Heirat eines Ausländers in Deutschland richtet sich nach deutschem Recht. Voraussetzung für eine Heirat eines Ausländers in Deutschland ist, dass eine Heiratsfähigkeit existiert, die durch ein entsprechendes Ehefähigkeitszeugnis gegenüber dem Standesbeamten nachgewiesen werden muss. Dies stellt die zuständige Behörde des Heimatlandes aus.
Einige Staaten, darunter wohl auch Kasachstan, stellen ein solches Zeugnis nicht aus. Wenn dies der Fall ist, muß eine Befreiung von der Beibringung eines solchen Zeugnisses beantragt werden. Dies erfolgt in in dem für Sie zuständigen Standesamt.
Die weiteren Unterlagen erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Standesamt.
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