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hartz4 betrug

22. November 2013 14:09 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ich lebte seid 3 jahren in einer lebensgemeinschaft ( nun in trennung )
ich arbeite vollzeit und sie ist hartz4 empfängerin
auf anfrage bei ihr ob sie alles angemeldet hätte, beantwortete sie mir mit ja und ich ging dieser angelegenheit nicht weiter auf den grund
allerdings stellte sich jetzt heraus das sie es dem amt in keinster weise diese information zukommen lassen hat

meine frage:

kann man mich in bezug dieser sachlage ( nur weil sie ihrer meldepflicht nicht nachgekommen ist ) belangen und forderungen an mich stellen ?

ich danke im vorraus

22. November 2013 | 15:04

Antwort

von


(2333)
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50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich weder Anhaltspunkte für eine Straftat noch für eine Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten.


2.

Der Betrug gem. § 263 StGB setzt zunächst voraus, daß Sie durch eine Täuschungshandlung die zuständige Behörde zu der irrtümlichen Auffassung gebracht haben, zugunsten der Freundin Leistungen zu erbringen, die nicht erbracht werden mußten. D. h., Sie müßten aktiv gegenüber der Behörde tätig geworden sein, damit Ihrer Freundin Leistungen gewährt werden, die ihr tatsächlich nicht zustehen.

Für eine solche Täuschungshandlung ergeben sich auf der Grundlage Ihrer Schilderung jedoch keine Anhaltspunkte.

Ebenso wenig sind Tatsachen ersichtlich, die für eine Mittäterschaft oder Beihilfe zum Betrug sprechen könnten.


2.

Da Sie keinen Schaden verursacht haben, sind Sie auch nicht schadenersatzpflichtig.

Allein Ihre ehemalige Freundin wird sich ggf. in strafrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht zu verantworten haben.


3.

Die Tatsache, daß Ihre Freundin Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen ist, ist eine Ordnungswidrigkeit, für die sich ggf. die ehemalige Freundin zu verantworten haben wird.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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