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hartz IV-vermögensschutz

25. Januar 2005 17:26 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

guten tag,
bin momentan arbeitslosengeldempfänger, werde aber voraussichtlich ab dem juni`05 arbeitslosengeld II erhalten,
da altersmässig (25.12.48) schlechte resonanz.

nun zur eigentlichen frage:
habe am 19.01.05 eine kap.-lebensvers. über 10 000.- euro
auf "verwertungsausschluss" bis zur vollendung des
60. lebensjahr (laut vertragsabschluss) umschreiben lassen.

das wichtigste:
restbetrag vom erbanteil meines vaters (ausz. 16000.- auf`s knt. sept.`04) 7000.- tagesgeldkonto ,gleiche bank, 5000.- privat,
1000.- auf giro = 13 000.- euro,
umzug vom süden aug.`04, daher ziemliche ausgaben !!
da im allgemeinen auf mich eine geringe rente zukommt,
muss ich mich etwas absichern...

BIN ICH NOCH IM GRUNDFREIBETRAG ??

wie schütze ich mein vermögen ?
vorallem, WAS muss ich beim antrag angeben,
kann ich einfach mein restgeld abheben und es verschweigen ?
was ist mit dem datenabgleich ?
hoffe mir von ihnen konkrete informationen,
möchte das rechtzeitig geregelt wissen..
wollte schon vor ort eine rechtsberatung einholen,
da ich leider von "jeder seite" nichts genaues erfahre.

auf baldige antwort wartend,
besten dank im voraus,
grüsse aus dem weserbergland, axel ring



25. Januar 2005 | 17:48

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst einmal rate ich Ihnen dringend, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. "Verschweigen" Sie etwas, stellt dieses einen Straftatbestand dar. Neben den zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen dürfen Sie dann auch noch mit einem nicht unerheblichen Bußgeld rechnen.

Das zur Einleitung.

Der Grundfreibetrag bezüglich des Geldvermögens sind 200,00 EUR pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000,00 EUR pro Person, Bei Ihnen werden es also 11.200,00 EUR sein. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich dieser Betrag. Da Sie nicht vor dem 01.01.1948 geboren sind, verbleibt es bei diesen Betrag (sonst Erhöhung auf 520,00 EUR/Lebensjahr).

Da die Ersparnisse hier die Freigrenze übersteigt, gibt es solange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen.

Sollten Sie also noch KREDITBELASTUNGEN (z.B. bei Verwandten)haben, sollten Sie diese vor Antragstellung (denken Sie an die wahrheitsgemäßen Angaben!) bedient haben; ggfs. liegen Sie dann unter dem Freibetrag.

Ich hoffe mich insoweit verständlich ausgedrückt zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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