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gewerblicher mietvertrag, nebenkostenabrechnung, verzug ab wann ?

26. November 2010 13:52 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

geweblicher mietvertrag.
nk-abrechnung über 4000 € ist mit einfachem brief versand. frist zu belegeeinsichnahme lt. nk-abrechnung gewährt: 4 wochen. frist für einspruch lt. nk-abrechnung gewährt: 6 wochen.

einspruch kommt in der 5ten woche.
mieter zahlt in der 6ten woche niedrigen beitrag 2500 €. Die Prüfung ergibt einen Betrag von 3200 €. dem mieter in der 7ten woche mitgeteilt.
keine zahlung, die differenz bleibt strittig.

für welche beträge kannn ich jetzt für welchen teilzeitraum verzugszinsen beanspruchen ?





Sehr geehrter Fragesteller,

Der Anspruch auf das Abrechnungssaldo wird sofort fällig ab Zugang der Abrechnung. Voraussetzung ist, dass die Abrechnung formell ordnungsgemäß, nachvollziehbar und nachprüfbar ist. Durchsetzbar ist der Anspruch allerdings erst nach Ablauf einer gewissen Prüfungsfrist des Mieters. Verzug tritt erst dann ein, wenn die Abrechnung auf Schlüssigkeit geprüft werden konnte.

Die von Ihnen dafür eingeräumte Frist von sechs Wochen war ausreichend. Den offenen Restbetrag von 700 EUR können Sie ab Zugang der berichtigten Abrechnung verzinsen.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

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