Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
zunächst vielen Dank, dass Sie Ihre Frage auf dieser Plattform zur Beantwortung eingestellt haben.
Vorab möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Beantwortung der Frage im Hinblick auf
die Höhe des von Ihnen getätigten Einsatzes erfolgt und lediglich eine erste rechtliche Information darstellen kann. Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes vor Ort kann hierdurch nicht ersetzt werden. Das Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsinformationen kann zu völlig anderen rechtlichen Ergebnissen führen.
Nun zu Ihren Fragen:
Da Ihre Sachverhaltsschilderung nur sehr wenige Anhaltspunkte hergibt, kann ich nur mutmaßen:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 übergeben wurde. Ich gehe weiter davon aus, dass Sie im Jahr 2007 geheizt haben, also Heizöl verbraucht haben. Dann wird wohl mit der neuen Lieferung Heizöl der Altbestand bzw. der Öltank wieder aufgefüllt worden sein. Die Menge, die benötigt wurde um den Stand bei der letzten Abrechnung zu erreichen ist dann Ihr Verbrauch an Heizöl für das Jahr 2007. Wenn die Vermieterin dies erst mit der Öllieferung von 08.02.2008 feststellen und berechnen konnte und Sie vorher keine Zahlungen für das verbrauchte Öl für den Abrechnungszeitraum 2007 geleistet haben, dann müssen Sie dies wohl bezahlen. Sie bezahlen dann nicht das neue Öl, sondern das verbrauchte Öl, das durch das neue ersetzt wurde.
Wenn die Vermieterin für das Öl einen Bruttopreis bezahlt, dann kann sie grundsätzlich auch den Bruttopreis bei der Berechnung an die Mieter weitergeben.
Sollte ich den Sachverhalt falsch verstanden haben, dann nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Domsz
Rechtsanwalt