Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

führerschein england

21. Februar 2015 11:09 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Hallo haben Sie Erfahrung bei Führerschein Wiederherstellung in England,
mein Sohn hat sich in England angemeldet und muss in ein paar Tage nach England
Fliegen um Formulare auszufüllen, ich traue einfach der ganze Sache nicht, das man
dann auch mit dem Führerschein auch Deutschland fahren darf, da er ja nicht 185 Tage
in England gelebt hat.
gottfriedvv@gmail.com

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Grundsätzlich rate ich von Führerscheinen aus England dann ab, wenn die Erteilung nicht auf Basis einer ordnungsgemäßen Prüfung, sondern auf Basis eines ehedem entzogenen, deutschen FS erfolgt (im Internet beworben als Wiedererteilung). Diese "Wiedererteilung" ist schlicht eine Umschreibung eines nicht existenten, Deutschen Führerscheins, auf der Rückseite des FS als Ziffer 70 D erkennbar. Diese Führerscheine berechtigen NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Anders, wenn Ihr Sohn unter Wohnsitznahme von mindestens 185 Tagen und nach ordnungsgemäßen Prüfungen dort einen Führerschein neu erwirbt. Dieser wäre auch in Deutschland anzuerkennen.

Wenn Ihr Sohn dort also keine Prüfungen ableisten muss, wird er ein rechtliches Nullum erhalten, mit welchem er hier in Deutschland erhebliche Probleme bekommen kann (vgl. insoweit: OLG Oldenburg, Urt. v. 19.09.2011, Az. 1 Ss 116/11 ).

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER