Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie haben es schon völlig richtig gesehen, Sie sind in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Ihren Wohnsitz haben Sie da, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Das ist nach Ihrer Schilderung Deutschland, da Sie sich überwiegend hier aufhalten und Ihre Einkünfte hier erzielen. Unerheblich ist, wo Sie gemeldet sind und ob Sie noch eine Krankenversicherung in Luxemburg haben.
Sie brauchen wegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nun keine Anträge stellen. Sie melden sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt in Deutschland an und geben Ihre Steuererklärungen hier ab. Sollte sich das Finanzamt aus Luxemburg melden, senden Sie dorthin eine Kopie Ihrer Steuererklärung und/oder des Bescheids in Deutschland und erläutern, dass Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben.
Damit ist dann alles geregelt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 13.01.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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13.01.2019
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19:33
Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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